Webdesign

FirmenABC Website: Vertrag, Domain und Wechsel prüfen

Eine FirmenABC Website ist laut den veröffentlichten Bedingungen an den Vertrag über den Firmeneintrag gebunden und wird nur während dessen Laufzeit betrieben. Vor der Unterschrift brauchst du deshalb klare Antworten auf fünf Fragen: Was kostet das gesamte Paket, wie lange läuft es, wer hält die Domain, welche Änderungen sind enthalten und was bekommst du beim Wechsel? Auf der Produktseite steht kein öffentlicher Gesamtpreis.

Webdesign: Ein Firmenprofil und eine Website stecken in einem blauen Kartenhalter. Eine Metallklammer bündelt beide als zusammengehörige Leistungen.
Von PIKSEL Digital8 Min.

Quellenstand: 20. September 2026. Grundlage sind die FirmenABC Produktseite sowie die aktuell verlinkten allgemeinen AGB mit Stand 01/2026 und Website-AGB mit Stand 06/2026. Für deinen Vertrag zählen der Bestellschein, das zugehörige Leistungsblatt und die einbezogenen Bedingungen. PIKSEL bietet selbst Websites an; unsere Alternative ist deshalb als eigenes Angebot gekennzeichnet.

Was umfasst die FirmenABC Website?

FirmenABC beschreibt ein Full-Service-Paket mit Domainregistrierung, Hosting, individuellem Design, responsiver Darstellung, suchmaschinenfreundlicher Gestaltung, Kontaktformular, WhatsApp-Einbindung und Wartung. Die Produktseite nennt außerdem zwölf kostenlose Änderungen pro Jahr. Das sind veröffentlichte Leistungsangaben des Anbieters, keine von uns getesteten Eigenschaften.

Die aktuellen Website-AGB formulieren den Änderungsservice anders: Enthalten sind höchstens 240 Minuten Bearbeitungszeit pro Vertragsjahr, nicht verbrauchte Zeit verfällt. Gemeint sind inhaltliche Anpassungen. Aufwändige Strukturänderungen, ein neues Design, technische Erweiterungen und individuelle Programmierung zählen als Zusatzleistungen. Dafür nennen die AGB 96 Euro netto pro Stunde, abgerechnet in Intervallen von zehn Minuten.

Zwölf Änderungen oder 240 Minuten? Die Produktseite und die aktuelle Vertragsfassung verwenden unterschiedliche Grenzen. Lass im Bestellschein festhalten, was für dein Paket gilt: Wird jede Nachricht als Änderung gezählt, wird nur Arbeitszeit verbraucht, gibt es eine Mindestabrechnung und erhältst du einen Stand des Zeitkontos?

Die Website hängt am FE-Vertrag

Die Website-AGB nennen die Website einen Leistungsbestandteil des FE-Vertrages, sofern sie vereinbart wurde. Website-Leistungen werden nur während dessen Laufzeit erbracht. Bei Zahlungsverzug für den Firmeneintrag darf FirmenABC die Website-Leistung laut Bedingungen aussetzen. Damit sind Firmeneintrag, Website und Betrieb vertraglich verbunden, auch wenn du sie im Alltag als getrennte Leistungen wahrnimmst.

3D-Illustration: Vertrag und Website sind durch eine kurze Kette miteinander verbunden.
Prüfe den Vertrag hinter der Website.
Leistungsumfang
Halte fest, welche Website-Leistungen Teil des Angebots sind.
Vertragsende
Kläre schriftlich, welche Nutzung nach dem Ende des Vertrags möglich bleibt.
Wechsel
Lass dir die Übergabe von Domain, Inhalten und Zugängen konkret beschreiben.

Die allgemeinen AGB mit Stand Jänner 2026 nennen Mindestlaufzeiten von zwei, vier, sechs oder acht Jahren. Welche davon gilt, steht im Bestellschein. Nach der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag laut Klausel jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich oder in Textform gekündigt wird. Zusätzlich sehen die AGB eine Anpassung anhand des Verbraucherpreisindex vor und nach Übergang in ein Abo eine weitere Preisanpassung nach billigem Ermessen.

Rechne deshalb nicht nur einen Monats- oder Jahresbetrag. Schreibe diese vier Werte nebeneinander:

  1. Preis pro Vertragsjahr laut Bestellschein, einschließlich der für dich relevanten Umsatzsteuer.
  2. Gesamtbetrag über die vereinbarte Mindestlaufzeit, mit der Wertsicherung als möglicher Veränderung.
  3. Zusatzkosten für deine wahrscheinlichen Änderungen, Funktionen und eine spätere Neugestaltung.
  4. Kündigungsstichtag sowie Preis und Leistungen nach einer Verlängerung.

Die in den Website-AGB genannte Servicegebühr von 25 Euro netto monatlich für Hosting, Domainverwaltung und Sicherheitszertifikate ist nach deren Wortlaut in der Vergütung für den Firmeneintrag enthalten. Sie darf daher nicht einfach als zusätzlicher Posten auf einen unbekannten Paketpreis gerechnet werden.

Wem gehört die Domain?

Wenn du keine eigene Domain mitbringst und FirmenABC eine Domain bereitstellt, wird sie laut Punkt 3.4 der Website-AGB auf die Auftragnehmerin registriert. Eine Übertragung auf dich braucht deren ausdrückliche Zustimmung. Die Freigabe kann insbesondere verweigert werden, solange der FE-Vertrag läuft oder Verpflichtungen daraus offen sind.

Das bedeutet nicht, dass jede FirmenABC Website dieselbe Domainsituation hat. Bringst du eine bereits auf dich registrierte Domain mit, nennen die AGB Mitwirkungspflichten für deren Nutzung. Kläre im Angebot deshalb ausdrücklich, welcher Fall vorgesehen ist.

Domain vor dem Auftrag klären
  1. Wer wird als Domaininhaber eingetragen?
  2. In welchem Kundenkonto liegt die Domain, und wer hat Zugriff?
  3. Welche Zustimmung, Frist und Kosten gelten für einen Transfer?
  4. Was passiert mit Website und E-Mail während des Transfers?
  5. Darf die Domain nach Vertragsende anderweitig genutzt werden, wenn du sie nicht rechtzeitig übernimmst?

Die letzte Frage ist wichtig, weil Punkt 10.2 vorsieht, dass die bereitgestellte Website bei Ende oder Unterbrechung abgeschaltet wird und FirmenABC eine von ihr bereitgestellte Domain anderweitig nutzen darf.

Kannst du die Website nach Vertragsende mitnehmen?

Die aktuelle Klausel 6.1 räumt dir an der erstellten Website ein einfaches Nutzungsrecht für die Dauer des FE-Vertrages ein. Deine selbst bereitgestellten Inhalte bleiben laut Klausel 6.2 bei dir. Eigene Fotos und Texte sind aber nicht dasselbe wie eine betriebsfähige Website mit Gestaltung, Code, Formularen und Hosting.

Die veröffentlichten Bedingungen sichern dir nicht allgemein zu, dass du nach Vertragsende Website-Dateien, Quellcode oder eine wiederherstellbare Sicherung erhältst. Kläre deshalb schriftlich, was du übernehmen kannst und was neu entstehen muss:

  • Welche von dir gelieferten Texte, Bilder und Videos erhältst du in welchem Format zurück?
  • Gibt es einen Export der Seiten, Dateien oder Daten, und was kostet er?
  • Darf ein anderer Anbieter die bestehende Gestaltung oder Teile davon weiterverwenden?
  • Welche alten Seitenadressen müssen beim Neubau weitergeleitet werden?
  • Wie lange bleiben Website, Domain und E-Mail nach Vertragsende erreichbar?

Wenn sich die fertige Website nicht übertragen lässt, braucht der neue Anbieter rechtzeitig deine weiterverwendbaren Inhalte und die bisherigen Seitenadressen. Sichere Originalbilder und Texte und kläre Domain sowie E-Mail. Plane für geänderte Seitenadressen passende Weiterleitungen ein. Die Übergabe-Checkliste hilft dir, diese Unterlagen zusammenzustellen.

Fünf Werktage für die Abnahme

Nach Fertigstellung erhältst du laut Website-AGB einen Vorschau-Link. Korrekturwünsche und notwendige Änderungen musst du innerhalb von fünf Werktagen in Textform melden. Ohne Meldung gilt die Website als freigegeben. Eine inhaltliche Änderung, die kein Mangel ist, kann vor der Freigabe einmal verlangt werden.

Bereite die Abnahme vor, bevor der Link kommt. Prüfe jede vereinbarte Seite am Handy und am Desktop, teste Formular und Telefonnummer bis zum tatsächlichen Empfänger, kontrolliere Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Impressum und Datenschutzhinweise. Halte Abweichungen zum Bestellschein in einer gemeinsamen Liste fest. Eine hübsche Startseite ist keine vollständige Abnahme.

FirmenABC oder eine eigene Website mit frei wählbarer Betreuung?

Ein laufendes Full-Service-Paket kann passen, wenn du Hosting und inhaltliche Änderungen dauerhaft abgeben willst und die vereinbarte Laufzeit zu deiner Planung passt. Die FirmenABC Produktseite bietet dafür einen gebündelten Ansatz. Entscheidend ist, ob du den enthaltenen Service nutzt und die Bedingungen für Domain und Vertragsende akzeptierst.

Ein getrenntes Modell kann eher passen, wenn du Erstellung, Hosting und Betreuung unabhängig entscheiden möchtest. Bei PIKSEL kostet eine individuell gestaltete Website mit Texten und Entwicklung für bis zu fünf Seiten ab 799 Euro einmalig. Domain und Hosting kommen ohne Betreuung separat dazu. Die Betreuung für 99 Euro im Monat ist optional und monatlich kündbar. Sie enthält Hosting, Updates und Änderungen bis 30 Minuten je Aufgabe; größere Arbeiten werden getrennt vereinbart.

Die Angebote sind nicht umfanggleich. FirmenABC bewirbt ein gebündeltes Paket, PIKSEL trennt den Einmalauftrag von der optionalen Pflege. Vergleiche deshalb für beide Anbieter dieselbe Seitenliste, dieselben Funktionen, die tatsächliche Mindestlaufzeit und den Zustand nach Vertragsende. Für FirmenABC fehlt ein öffentlicher Gesamtpreis, daher wäre jede Beispielrechnung ohne deinen Bestellschein erfunden.

Diese acht Antworten gehören schriftlich ins Angebot

  1. Welcher Firmeneintrag und welche Website-Leistungen sind genau enthalten?
  2. Wie hoch sind Jahrespreis und Gesamtpreis über die konkrete Mindestlaufzeit?
  3. Welche Wertsicherung, Verlängerung und Kündigungsfrist gelten?
  4. Gelten zwölf Änderungen oder 240 Minuten, und was verbraucht das Kontingent?
  5. Wer ist Domaininhaber, und wie funktioniert der Transfer?
  6. Welche Nutzungsrechte und Dateien erhältst du bei Vertragsende?
  7. Wie bleiben Firmen-E-Mail und alte Seitenadressen beim Wechsel erreichbar?
  8. Welche Zusatzleistungen brauchst du wahrscheinlich, und wie werden sie verrechnet?

Bitte darum, individuelle Zusagen im Bestellschein oder dessen Anmerkungsfeld festzuhalten. Die allgemeinen AGB erklären ausdrücklich die schriftliche Bestellung zur Vertragsgrundlage und begrenzen die Bedeutung mündlicher Nebenabreden.

Du möchtest dein FirmenABC-Angebot mit einer eigenen Website vergleichen?

Schick uns die angebotenen Leistungen und sag, welche Seiten und Funktionen du brauchst. Zugangsdaten und persönliche Vertragsangaben brauchen wir dafür nicht. Wir stellen Erstellung, Betrieb, optionale Betreuung und Übergabe für denselben Umfang gegenüber. Deine Website beginnt bei 799 Euro einmalig. Welche Dateien und Zugänge du nach vollständiger Bezahlung erhältst, halten wir vor dem Start schriftlich fest.

Eigene Website kalkulieren →

Häufige Fragen zur FirmenABC Website

Was kostet eine FirmenABC Website?

Auf der geprüften Produktseite steht kein öffentlicher Gesamtpreis. Laut allgemeinen AGB enthält der Bestellschein Preis pro Jahr und Mindestlaufzeit. Lass dir daraus den Gesamtbetrag einschließlich möglicher Steuer und Zusatzleistungen ausweisen.

Wie lange läuft der Vertrag?

Die allgemeinen AGB mit Stand 01/2026 nennen Mindestlaufzeiten von zwei, vier, sechs oder acht Jahren. Welche Laufzeit für dein Angebot gilt, steht im Bestellschein. Die Bedingungen nennen danach eine jährliche Verlängerung ohne Kündigung drei Monate vor Ablauf.

Gehört mir die Domain?

Wenn FirmenABC eine Domain bereitstellt, wird sie laut Website-AGB auf die Auftragnehmerin registriert. Eine Übertragung braucht deren Zustimmung. Für eine bereits eigene Domain ist die Ausgangslage anders, deshalb muss der Bestellschein den konkreten Fall benennen.

Kann ich die Website nach der Kündigung weiterverwenden?

Das veröffentlichte Nutzungsrecht an der erstellten Website gilt für die Dauer des FE-Vertrages. Die Website wird laut Bedingungen bei Ende oder Unterbrechung abgeschaltet. Kläre Export, Dateien, Rechte und einen möglichen Neuaufbau vor der Unterschrift schriftlich.

Wie viele Änderungen sind inklusive?

Die Produktseite nennt zwölf Änderungen pro Jahr. Die Website-AGB mit Stand 06/2026 nennen stattdessen höchstens 240 Minuten für inhaltliche Anpassungen. Lass im Angebot festhalten, welche Grenze für deinen Vertrag gilt.

PIKSEL

Herausgegeben von

PIKSEL Digital

Webdesign- und SEO-Agentur aus Wien

Wir schreiben über Websites, Google-Sichtbarkeit und Online-Buchung für lokale Betriebe in ganz Österreich.

Aktualisiert 3. Quartal 2026.

Teilen