In fast jedem Text über Website-Förderung in Österreich steht derselbe Satz: Der Staat zahlt 30 Prozent deiner neuen Homepage. Der Satz ist an zwei Stellen falsch. In der Liste der nicht förderbaren Kosten bei KMU.DIGITAL steht wörtlich die „Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen“. Gefördert wird also die neue Funktion, nicht das neue Aussehen. Der zweite Punkt ist unangenehmer, und er steht seit Wochen auf der Startseite des Programms.
Kurz gesagt: KMU.DIGITAL fördert Digitalisierungsprojekte mit 30 Prozent der Kosten, höchstens 6.000 Euro, bei einer Projektgröße von 2.000 bis 30.000 Euro netto. Stand 5. August 2026 ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 laut kmudigital.at vollständig ausgeschöpft, eine Antragstellung ist derzeit nicht möglich. Eine Website unter 2.000 Euro fällt ohnehin durch das Raster, weil sie die Projekt-Untergrenze nicht erreicht.
Geschrieben bei PIKSEL in Wien. Quellen in diesem Artikel: kmudigital.at (FAQ Beratungsförderung, FAQ Umsetzungsförderung, Startseite), Pressemeldung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus vom 7. Mai 2026, Förderseite der Wirtschaftsagentur Wien, Serviceangebote der WKO. Alle Angaben am 5. August 2026 an der jeweiligen Primärquelle geprüft. Förderhöhen und Budgetstände ändern sich, prüf den Stand vor jeder Entscheidung selbst nach.
Quelle: KMU.DIGITAL, FAQ zur Umsetzungsförderung und Startseite, abgerufen am 5. August 2026. Zitat von der Startseite: „Das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 ist vollständig ausgeschöpft. Eine Antragstellung für Beratungs- und Umsetzungsförderung ist somit nicht mehr möglich.“
Wie steht KMU.DIGITAL im August 2026 wirklich da?
Geschlossen. Am 7. Mai 2026 hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit der Wirtschaftskammer eine neue Einreichphase für die Umsetzungsförderung eröffnet. Drei Monate später steht auf kmudigital.at der Hinweis, dass das Budget vollständig ausgeschöpft ist und keine Anträge mehr möglich sind. Das Programm selbst läuft formal bis 31. Dezember 2026, es hat nur nichts mehr zu vergeben.
Die Zahlen aus derselben Pressemeldung erklären, warum das so schnell geht. In der Förderperiode wurden für die Beratungsförderung rund 23.600 Anträge eingebracht, rund 16.400 wurden bewilligt und mit etwa 10,5 Millionen Euro gefördert. Bei der Umsetzungsförderung standen rund 2.900 Anträgen rund 1.800 geförderte Projekte gegenüber. Rechne das kurz nach: Etwa jeder dritte Umsetzungsantrag ist leer ausgegangen. Für den Zeitraum 2024 bis 2026 sind insgesamt 35 Millionen Euro budgetiert.
Quellen: Pressemeldung „KMU.DIGITAL startet neue Förderphase“ des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus und der Austria Wirtschaftsservice, 7. Mai 2026. Budgetrahmen: bmwet.gv.at, Förderungsprogramm KMU.DIGITAL, abgerufen am 5. August 2026.
Was das praktisch heißt: Eine Förderung ist kein Rabatt, den du beim Kauf abziehst. Sie ist ein Antrag mit Warteschlange, Frist und Ablehnungsrisiko. Ein Datum für eine neue Runde ist Stand 5. August 2026 nicht angekündigt, wer seine Terminvergabe bis dahin aufschiebt, verliert die Monate dazwischen. Ob das eine gute Rechnung ist, hängt an deinem Termin-Wert, nicht am Förderprozentsatz. Bei einem Friseursalon liegt der durchschnittliche Behandlungswert in Österreich bei 53,56 Euro, bei Damenterminen bei 78,06 Euro. Zwei zusätzlich gerettete Damentermine pro Monat schlagen über fünf Monate jede Zuschusshöhe, die hier realistisch im Spiel ist.
Quelle Behandlungswert: MARKET Marktforschung für die WKO-Bundesinnung der Friseure, „Der Friseurmarkt in Österreich 2023“, n=2.003, repräsentativ für Österreich, Befragung April 2023.
Was zahlt KMU.DIGITAL genau?
Zwei getrennte Schienen mit getrennten Anträgen. Die Beratung ist der Türöffner, die Umsetzung ist das Geld. Ohne die erste gibt es die zweite nicht.
| Schiene | Fördersatz | Maximaler Zuschuss | Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Status- und Potenzialanalyse (Beratung) | 80 % der Beratungskosten | 400 Euro pro Unternehmen | Beratung durch eine für das Programm zugelassene Expertin oder einen zugelassenen Experten |
| Strategieberatung (Beratung) | 50 % der Beratungskosten | 1.000 Euro pro Unternehmen | wie oben |
| Beratung gesamt | je nach Tool | 3.000 Euro je Förderschiene seit KMU.DIGITAL 3.1 | jedes Tool nur einmal im Gesamtzeitraum |
| Umsetzung | 30 % der förderbaren Kosten | 6.000 Euro | vorab ausbezahlte Beratungsförderung, Projektkosten 2.000 bis 30.000 Euro netto |
Quelle: KMU.DIGITAL, „Fragen und Antworten zur KMU.DIGITAL- sowie KMU.DIGITAL & GREEN-Beratungsförderung„ und „... Umsetzungsförderung“, abgerufen am 5. August 2026.
Der Satz, der die meisten überrascht, steht in der FAQ zur Umsetzung: „Nein, da ein Förderungsantrag im Rahmen von Umsetzung nur dann eingereicht werden kann, wenn vorab eine geförderte Beratung im Rahmen von KMU.DIGITAL 3.1 oder 4.0 in Anspruch (d.h. ausbezahlt) genommen wurde.“ Ausbezahlt, nicht beauftragt. Zwischen deinem Beratungstermin und dem Umsetzungsantrag liegen also die Rechnung, der Beratungsbericht, der Zahlungsnachweis und die Prüfung durch die aws. Die Abrechnungsfrist beträgt zwei Monate bei Potenzial- und Statusanalysen, drei bei Strategieberatungen.
Was ist förderfähig, was nicht?
Hier entscheidet sich, ob dein Projekt überhaupt eine Chance hat, und hier trennt sich unser Artikel von den meisten anderen. Förderfähig sind laut FAQ „aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter:innen (z.B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen)“. Programmierung steht also ausdrücklich drin. Ein neues Farbschema nicht.
- ✓ Programmierung einer Online-Terminbuchung auf der eigenen Seite
- ✓ Cloud-Softwarelizenzen, anteilig für den Projektzeitraum von höchstens 12 Monaten
- ✓ Neuer Onlineshop, Warenwirtschaft, Kundenkartei, Praxis- oder Kassensoftware
- ✓ Schulung auf das neu eingeführte System, sofern aktivierungsfähig
- ✗ „Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen“
- ✗ „Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen“
- ✗ IT-Grundausstattung: Notebooks, Tablets, Smartphones, Drucker, Standard-Software
- ✗ Laufende Betriebskosten und Personalkosten, ausgenommen Lizenzen für neu angeschaffte Software
Quelle: KMU.DIGITAL, FAQ zur Umsetzungsförderung, Abschnitt „Welche Kosten können nicht gefördert werden?“, abgerufen am 5. August 2026.
Zwei Zeilen aus dieser Liste sind für Ordinationen, Studios und Salons bares Geld wert. Die erste: Ein Redesign allein ist kein Förderprojekt. Wer seine bestehende Seite hübscher macht, hat kein förderbares Digitalisierungsprojekt, sondern eine Rechnung. Die zweite: Mitgliedsbeiträge für Buchungsplattformen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die Monatsgebühr an eine Terminplattform bekommst du also nie gefördert, die einmalige Programmierung einer Buchung auf deiner eigenen Domain hat dagegen eine Chance. Was die verschiedenen Wege monatlich kosten, steht im Vergleich der Buchungstools.
Dazu die Ausschlüsse, die selten irgendwo stehen. Nicht gefördert werden Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, gemeinnützige Vereine, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen, „deren Kerngeschäft ausschließlich auf digitalen Geschäftsmodellen basiert“. Eine Agentur, die Websites baut, kann für ihre eigene Seite also nicht einreichen. Der Investitionsstandort muss in Österreich liegen.
Der Ablauf in fünf Schritten
Die Reihenfolge ist der ganze Trick. Wer sie umdreht, verliert den Anspruch, egal wie förderfähig das Projekt sonst wäre.
1. Beratung bei einer zugelassenen Expertin beantragen
Förderungsfähig sind laut FAQ ausschließlich „Kosten für Beratungen durch für das Programm zugelassene Experten“. Dein Webdesigner ist das in aller Regel nicht, wir sind es auch nicht, und wer dir etwas anderes erzählt, verkauft dir eine Beratung, die später nicht anerkannt wird. Die Liste der zugelassenen Beraterinnen und Berater führt das Programm selbst, den Einstieg findest du auf kmudigital.at. Der Antrag geht vor dem Beratungstermin raus, nicht danach.
2. Beratung durchführen, bezahlen, abrechnen
Die Beraterin stellt die Rechnung, du zahlst sie zur Gänze. Danach lädst du Beratungsbericht, Rechnung mit Geschäftszahl und Zahlungsnachweis im aws-Fördermanager hoch. Die Prüfung dauert laut FAQ etwa 14 Tage, dann kommt der Zuschuss auf dein Geschäftskonto. Für die Umsetzungsförderung brauchst du eine der beiden Toolboxen, entweder „Status- und Potenzialanalysen„ oder „Strategieberatung“.
3. Umsetzungsantrag mit der Geschäftszahl einreichen
Die Geschäftszahl aus der abgeschlossenen Beratung ist laut FAQ „schon bei der Antragstellung zu einer Umsetzung zwingend erforderlich“. Ohne sie öffnet sich das Formular gar nicht erst.
4. Warten auf den Anerkennungsstichtag, dann beauftragen
Der wichtigste Satz des ganzen Programms: „Es dürfen keine Kosten bzw. Leistungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen sein.“ Das Datum der Leistung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Rechnungsdatum und das Zahlungsdatum müssen alle nach der Antragstellung liegen. Eine Anzahlung im Vormonat kippt den ganzen Antrag.
5. Verwendungsnachweis, spätestens zwei Monate nach Projektabschluss
Am Ende erfasst du Rechnungsdatum, Lieferfirma, Rechnungsgegenstand und Zahlungsdatum in der Einreichplattform und lieferst einen Sachbericht. Die Unterlagen müssen laut FAQ spätestens zwei Monate nach Projektabschluss bei der aws liegen. Erst danach fließt der Zuschuss.
Der Anruf, der zu spät kommt
Der häufigste Fall in unserem Postfach sieht so aus: Jemand hat im Juni die Anzahlung überwiesen, im Juli von der Förderung gehört und fragt im August, ob man das noch nachreichen kann. Kann man nicht. Wenn Förderung für dich Thema ist, sag es beim ersten Gespräch, dann drehen wir die Reihenfolge um und du beauftragst später.
Rechenbeispiel: eine 799-Euro-Website mit Buchung
Jetzt die Rechnung, die in keinem Förder-Artikel steht, weil sie unbequem ist. Unsere Website mit eingebauter Online-Buchung kostet 799 Euro als Fixpreis, mit dem SEO/GEO-Paket für Google-Profil und Bewertungen zusammen 1.198 Euro. Beides liegt unter der Projekt-Untergrenze von 2.000 Euro netto. Allein ist keine der beiden Varianten förderfähig, unabhängig davon, ob der Topf offen ist.
| Projektzuschnitt | Förderbare Kosten netto | Zuschuss 30 % | Antrag möglich? |
|---|---|---|---|
| Website mit eingebauter Buchung | 799 Euro | 0 Euro | nein, Untergrenze 2.000 Euro nicht erreicht |
| Website plus SEO/GEO-Paket (Google-Profil, Bewertungen) | 1.198 Euro | 0 Euro | nein, Untergrenze nicht erreicht |
| Website samt SEO/GEO-Paket plus Buchungssoftware 12 Monate plus Kundenkartei | 2.600 Euro | 780 Euro | ja, sofern Budget offen und Beratung abgerechnet |
| Dasselbe minus Eigenanteil der Pflichtberatung | 2.400 Euro plus 500 Euro Beratung | 720 Euro Umsetzung plus 400 Euro Beratung, abzüglich 100 Euro Eigenanteil | Netto-Effekt rund 1.020 Euro |
Eigene Berechnung auf Basis der KMU.DIGITAL-Richtlinien 2026. Angenommen sind eine Status- und Potenzialanalyse zu 500 Euro netto mit 80 Prozent Förderung, gedeckelt bei 400 Euro, und ein Umsetzungsprojekt an der Untergrenze. Reale Beratungshonorare variieren, prüf sie vor der Beauftragung.
Zwei ehrliche Schlussfolgerungen daraus. Erstens: Die Förderung lohnt sich, wenn du ohnehin ein größeres Digitalisierungspaket vorhast, also Seite plus Buchung plus Software. Für eine Seite allein baust du dir sonst ein Projekt zusammen, das du gar nicht brauchst, nur um über 2.000 Euro zu kommen. Das ist teurer als der Zuschuss. Zweitens: Rechne die Zeit mit. Zwischen Beratungsantrag und Auszahlung liegen realistisch drei bis fünf Monate mit zwei Anträgen, einem Bericht und einem Verwendungsnachweis. Wenn deine Terminvergabe heute nicht funktioniert, ist das eine lange Zeit.
Eine Website für 799 Euro ist deshalb kein Förderfall, sondern eine Investition, die sich selbst rechnen muss.
Was in Wien sonst noch geht
Neben dem Bundesprogramm gibt es zwei Wege, die für Wiener Betriebe realistisch sind, und einen, der es meist nicht ist.
Wirtschaftsagentur Wien, Förderung Digitalisierung
50 Prozent der förderbaren Kosten, maximal 50.000 Euro Zuschuss, Mindestprojektvolumen 10.000 Euro, Projektlaufzeit bis zu zwei Jahre. Das Programm läuft von 1. Jänner 2024 bis 31. Dezember 2026, die nächsten Einreichfristen sind 30. September und 31. Dezember 2026. Antragsberechtigt sind KMU, die zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind. Eingereicht wird online vor Umsetzungsbeginn, eine unabhängige Jury entscheidet quartalsweise, die Entscheidung dauert rund zwei Monate. Der Haken für die meisten Leser dieses Artikels: Reine Website-Erstellung und ein Webshop als Einzelmaßnahme sind ausgenommen, und bei 10.000 Euro Mindestvolumen redet man ohnehin über ein anderes Projekt.
Quelle: Wirtschaftsagentur Wien, Förderung Digitalisierung, abgerufen am 5. August 2026.
Die WKO-Angebote, die sofort verfügbar sind
Keine Förderung, dafür ohne Antrag und ohne Warteschlange. Die WKO bietet einen kostenlosen Online Status Check, mit dem du deine digitale Ausgangslage prüfst, und einen kostenlosen AGB-Generator. Dazu kommt ein Erstcheck für Websites und Webshops gemeinsam mit dem Österreichischen E-Commerce-Gütezeichen „zum exklusiven Preis von 150 Euro zzgl. 10 % UST“. Für einen Betrieb, der wissen will, wo seine Seite steht, ohne gleich ein Projekt aufzusetzen, ist das der schnellste Weg. Was so ein Check in Wien typischerweise findet, haben wir in unserem eigenen Test von 52 Websites in Wien-Favoriten dokumentiert.
Quelle: WKO, Serviceangebote Handel digital, abgerufen am 5. August 2026.
Der Weg, der selten passt
Landes- und EU-Programme mit fünfstelligen Mindestvolumina. Sie existieren, sie sind seriös, sie passen nur nicht zu einem Ein-Personen-Betrieb, der eine Seite mit Buchung braucht. In Wien sind 76.206 Unternehmen Ein-Personen-Unternehmen, das sind 20,3 Prozent aller EPU in Österreich. Für diese Gruppe ist die entscheidende Frage nicht, welchen Zuschuss es gibt, sondern ob die Investition sich in Terminen zurückzahlt.
Quelle: WKO EPU-Statistik, Stand Dezember 2025.
Vier Irrtümer, die Geld kosten
| Irrtum | Was wirklich gilt |
|---|---|
| „Die Förderung zahlt die ganze Website.“ | Maximal 30 Prozent der förderbaren Kosten, gedeckelt bei 6.000 Euro. Den Rest zahlst du, und du zahlst zuerst alles selbst. |
| „Ich beauftrage jetzt und reiche später ein.“ | Leistung, Rechnung und Zahlung müssen nach dem Antragsdatum liegen. Eine Anzahlung davor macht den Antrag wertlos. |
| „Mein Webdesigner macht die geförderte Beratung mit.“ | Nur zugelassene Expertinnen und Experten des Programms. Eine Beratung durch den Umsetzer wird nicht anerkannt. |
| „Solange das Programm läuft, kann ich einreichen.“ | Das Programm läuft bis 31. Dezember 2026, das Budget ist seit Sommer 2026 leer. Laufzeit und Budget sind zwei verschiedene Dinge. |
Ein fünfter Punkt gehört dazu, weil er in Verkaufsgesprächen ständig auftaucht: Niemand kann dir eine Zusage garantieren. Bei der letzten Umsetzungsrunde standen rund 2.900 Anträgen rund 1.800 geförderte Projekte gegenüber. Wer dir eine Förderung fix zusagt, um den Auftrag zu bekommen, verkauft dir etwas, das ihm nicht gehört. Ähnliche Muster sammeln wir im Artikel Webdesigner-Abzocke erkennen.
Was du bis zur nächsten Tranche tun kannst
Drei Dinge, die nichts kosten und die den späteren Antrag schneller machen. Erstens: Beschreib dein Projekt so, dass die Funktion im Vordergrund steht, nicht das Design. „Einführung einer Online-Terminvergabe mit automatischer Erinnerung„ ist ein Digitalisierungsprojekt, „neue Website“ ist keines. Zweitens: Bring die kostenlosen Hebel jetzt in Ordnung, sie sind förderunabhängig. Dein Google-Unternehmensprofil kostet nichts, die Anleitung steht unter Google My Business optimieren, und ein laufender Strom neuer Bewertungen kostet ebenfalls nichts, siehe Google-Bewertungen bekommen. Drittens: Führst du eine Ordination, gehört dein Verzeichniseintrag dazu, dazu steht alles unter DocFinder-Eintrag ändern.
Häufige Fragen
Wird eine Website in Österreich gefördert?
Teilweise. KMU.DIGITAL fördert Digitalisierungsprojekte mit 30 Prozent der Kosten bis maximal 6.000 Euro, aber ausdrücklich nicht die „Aktualisierung von Webseiten, die lediglich den Content bzw. das Design einer Webseite betreffen“. Gefördert wird die neue Funktion, etwa die Programmierung einer Online-Terminbuchung oder eines Shops. Die förderbaren Projektkosten müssen zwischen 2.000 und 30.000 Euro netto liegen. Stand 5. August 2026 ist das Budget ausgeschöpft und keine Antragstellung möglich.
Was kostet es, eine Homepage in Österreich erstellen zu lassen?
Die Spanne am Markt reicht von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Euro, je nachdem, ob Texte, Bilder, Buchung und Betreuung enthalten sind. Bei PIKSEL kostet die Website mit eingebauter Online-Buchung 799 Euro als Fixpreis, mit SEO/GEO-Paket zusammen 1.198 Euro, jeweils einmalig und ohne Abo. Beide Beträge liegen unter der KMU.DIGITAL-Untergrenze von 2.000 Euro und sind deshalb allein nicht förderfähig. Die vollständige Marktübersicht steht unter Website-Kosten in Wien.
Wie hoch ist die KMU.DIGITAL Förderung?
Bei der Beratung 80 Prozent der Kosten für eine Status- und Potenzialanalyse, gedeckelt bei 400 Euro, und 50 Prozent für eine Strategieberatung, gedeckelt bei 1.000 Euro. Insgesamt sind für Beratungen maximal 3.000 Euro je Förderschiene seit KMU.DIGITAL 3.1 möglich. Bei der Umsetzung sind es 30 Prozent der förderbaren Kosten, höchstens 6.000 Euro, bei Projektkosten von 2.000 bis 30.000 Euro netto. Angaben laut kmudigital.at, geprüft am 5. August 2026.
Kann ich die Förderung beantragen, nachdem ich beauftragt habe?
Nein. In der FAQ zur Umsetzungsförderung steht: „Es dürfen keine Kosten bzw. Leistungen vor dem Anerkennungsstichtag, das ist das Datum des Einbringens des Antrages, angefallen sein.“ Lieferdatum, Leistungszeitraum, Rechnungsdatum und Zahlungsdatum müssen nach der Antragstellung liegen. Auch eine Anzahlung vor dem Antrag reicht, um den Antrag zu kippen. Bei der Beratungsförderung gilt dasselbe Prinzip.
Brauche ich für KMU.DIGITAL einen zertifizierten Berater?
Ja, für die Beratungsschiene. Förderungsfähig sind laut FAQ nur „Kosten für Beratungen durch für das Programm zugelassene Experten“. Die Umsetzung selbst darf danach jeder Dienstleister machen, auch eine Webagentur. Wichtig ist die Reihenfolge: Die geförderte Beratung muss abgeschlossen und ausbezahlt sein, ihre Geschäftszahl brauchst du bereits beim Umsetzungsantrag.
Ist ein Online-Buchungssystem förderfähig?
Die Programmierung ja, die Plattform-Mitgliedschaft nein. Förderfähig sind laut FAQ „aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter:innen (z.B. Programmiertätigkeit, (Cloud-) Softwarelizenzen)„. Ausdrücklich ausgeschlossen sind dagegen „Kosten für Search Engine Advertising und Mitgliedsbeiträge für Buchungs-Plattformen“. Eine Buchung, die in deine eigene Seite gebaut wird, hat also eine Chance, die Monatsgebühr an eine Terminplattform nicht.
Warte nicht auf die nächste Tranche, ohne sie gegenzurechnen.
Ein Datum für eine neue Runde ist Stand 5. August 2026 nicht angekündigt. Nimm also den Wert eines Termins in deinem Betrieb mal die Termine, die du in der Zwischenzeit verlierst, weil abends niemand buchen kann. Liegt diese Summe über dem, was eine Seite mit eingebauter Buchung kostet, ist Warten die teurere Option. 799 Euro Fixpreis, live in 14 Tagen, kein Abo. Ist Förderung trotzdem dein Weg, sag es vorab, dann bauen wir den Zeitplan darum herum.
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